Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur TAKTZEIT GmbH.

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ab sofort für alle Leistungen, es sei denn, dass hiervon abweichende Bedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte. Im Folgenden wird die Agentur TAKTZEIT GmbH – Marketing Kommunikation als „Agentur TAKTZEIT“ bezeichnet.

1. Angebot und Preise
Sämtliche von der Agentur TAKTZEIT abgegebenen Angebote sind freibleibend. Erst mit der schriftlichen Bestätigung von Aufträgen durch die Agentur TAKTZEIT werden diese für die Agentur TAKTZEIT verbindlich. Die Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer. Falls nicht anders beschrieben, beziehen sich die Preisangaben auf folgende Voraussetzungen:
a) Abgebildete Logos und Zeichen werden vom Auftraggeber als fertige verarbeitungsfähige Lithos oder Daten (nach Möglichkeit Vektordaten) zur Verfügung gestellt.
b) Bei Fotoaufnahmen wird die freie und pünktliche Anlieferung aller zu fotografierenden Materialien, Ausstattungen und Accessoires vorausgesetzt.
c) Alle Fotokalkulationen eines Werbeträgers beziehen sich auf eine Durchführung an einer Location innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit einem Leistungsaufwand von einem Arbeitstag, sofern nicht anders in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegeben.
d) Sämtliche Lithoarbeiten sind ohne zusätzliche Bildbearbeitung und ohne Freistellung kalkuliert.
e) Postgebühren werden zum Selbstkostenpreis gesondert weiter berechnet.
Zusatzvereinbarungen werden extra berechnet. Ein entsprechendes Angebot wird dem Auftraggeber vorab zur Genehmigung vorgelegt.

2. Auftragserteilung
Erteilte Aufträge sind nach Erhalt der Auftragsbestätigung Festaufträge, wenn der Auftragsbestätigung nicht sofort widersprochen wird. Die in der Auftragsbestätigung genannten Termine sind für beide Seiten verbindlich und können nicht einseitig, ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners geändert werden. Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Ausfallzeiten entstehen, werden diese dem Auftraggeber berechnet. Dies gilt auch für Unterbrechung und vorzeitigen Abbruch eines Auftrages, wenn die Ursache dafür nicht durch die Agentur TAKTZEIT zu vertreten ist. Die Schaltzusagen für alle Medien werden für die Agentur TAKTZEIT erst dann rechtsverbindlich, wenn eine verbindliche Rückbestätigung durch die betreffenden Werbeträger vorliegt.

3. Verpackungs- und Versandkosten
Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Lieferung an die Agentur TAKTZEIT trägt der Auftraggeber die Fracht- u. Portokosten frei Haus an die Agentur TAKTZEIT.

4. Nutzungsrecht
Der Auftraggeber nutzt die von der Agentur TAKTZEIT erbrachten Leistungen ausschließlich für den vorher vereinbarten Zweck. Darüber hinausgehende Nutzungen müssen vorher schriftlich vereinbart und aus urheberrechtlichen Gründen vertraglich geregelt sein. Konzepte, Strategien und Systeme, die von der Agentur TAKTZEIT erbracht wurden, werden immer nur für ein juristisch selbständiges Unternehmen erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen muss gesondert vertraglich geregelt sein.

5. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wird, ohne Rücksicht auf evtl. vorzubringende Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Rechnung rein netto fällig. Wird die Zahlungsfrist überschritten, so können Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2% über dem jeweiligen Lombardsatz der Dt. Bundesbank berechnet werden, sofern von der Agentur TAKTZEIT nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird. Die Agentur TAKTZEIT kann für alle Leistungen eine Vorauszahlung von bis zu 50% des Auftragswertes berechnen. Fremdkosten können als komplette Vorauszahlung berechnet werden.

6. Gewährleistung
Die von der Agentur TAKTZEIT erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich. Der Auftraggeber stellt die Agentur TAKTZEIT von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die anspruchsauslösende Leistung von der Agentur TAKTZEIT auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht. Die Agentur TAKTZEIT legt dem Auftraggeber regelmäßig Zwischenergebnisse, Entwürfe und Vorschläge vor, die von diesem innerhalb einer von der Agentur TAKTZEIT vorgegebenen angemessenen Zeit zu kontrollieren, zu genehmigen oder sofort zu korrigieren sind. Wird die Zeitvorgabe durch den Auftraggeber überschritten, ohne daß dies vorher mit der Agentur TAKTZEIT schriftlich abgestimmt wurde, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Verzögerungsschäden. Mängel an den Leistungen der Agentur TAKTZEIT müssen sofort nach Kenntnisnahme schriftlich geltend gemacht werden. Anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht außerhalb des kaufmännischen Verkehrs bei nicht offensichtlichen Mängeln. Unabhängig von der jeweiligen gesetzlichen Regelung hat die Agentur TAKTZEIT das Recht, seine Leistungen nachzubessern. Erst nach dreimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung leben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wieder auf.

7. Haftung
Für Verschulden bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet die Agentur TAKTZEIT bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages. Weitergehende Schadenersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragshandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr sind darüber hinaus Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit und Verzug ausgeschlossen. Im nichtkaufmännischen Verkehr sind sie auf die Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages begrenzt. Der vorstehende Ausschluss und die vorstehende Begrenzung der Haftung entfallen, sofern die Agentur TAKTZEIT Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Im kaufmännischen Verkehr hat die Agentur TAKTZEIT den Vorsatz und die grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten, soweit deren Verschulden nicht die Hauptinhalte des Vertrages betrifft. In den übrigen Fällen ist im kaufmännischen Verkehr die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden der Höhe nach begrenzt. Die Agentur TAKTZEIT übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber über seine eigenen Rechtsberater.

8. Konkurrenzausschluss
Die Agentur TAKTZEIT akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden.

9. Datenschutz
Für alle Aufträge gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird die Agentur TAKTZEIT im Rahmen der für Werbeagenturen üblichen Arbeitsweise sichergestellt.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Standort der Agentur TAKTZEIT.

11. Eigenwerbung
Der Auftraggeber erteilt der Agentur TAKTZEIT mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden.

12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. © 2004 – 2019 – TAKTZEIT GmbH – Marketing Kommunikation.